Femegerichtsstätte

Urteil lautete: Freispruch oder Tod
Die Feme war eine besonders im westfälischen Raum anzutreffende Art mittelalterlicher Strafjustiz, die zu einer Zeit großer Rechtsunsicherheit Anfang des 13. Jahrhunderts entstand. Es handelte sich um Gerichtsverhandlungen über schwerwiegende Verbrechen wie Raub, Brand, Mord, Vergewaltigung, Fälschung, Meineid und Kirchenfrevel. Das Urteil lautete auf Freispruch oder Tod. Das Todesurteil wurde durch den Strang vollzogen und von einem Freischöffen vollstreckt.
Die Teilnehmer unter der Leitung des sog. Stuhlherren waren Freigeborene, Schöffen genannt, die die Verhandlungen geheim abhielten. Der Vorladungsbrief eines Angeklagten wurde an seine Haustür, den Gartenzaun, das Stadt- oder Burgtor geheftet. Der Angeklagte musste dann vor dem Femegericht erscheinen. Kam ein geladener Beschuldigter nicht zum Prozess, konnte er in Abwesenheit verurteilt werden und musste dann ohne Mitteilung des Urteils jederzeit mit der Vollstreckung rechnen.
Der Heimatverein hat auf der Brücke an der Borg eine Femegerichtsstätte errichtet. Hinweise für die Existent einer Femegerichtsstätte auf Lüdinghauser Gebiet gibt es für die Zeit zwischen 1230 und 1550. Die Femegerichtsbarkeit oblag wahrscheinlich seit dem 15. Jahrhundert den Besitzern der Burg Lüdinghausen. Hier unter den Linden in der Borg wird noch in der Mitte des 17. Jahrhunderts eine Gerichtsstätte erwähnt.